Ablauf, Formalien und Grundsätze der Mediation
Die Mediation hat konkrete Grundsätze und Regeln. Diese finden sich zum einen in dem Mediationsgesetz, das den rechtlichen Rahmen vor allem für die Mediatoren bestimmt. Zum anderen die fünf Grundprinzipien der Methode: Sie sind:
1) Neutralität (Allparteilichkeit): der Mediator ist in gleicher Weise für beide Seiten da und darf nicht Partei ergreifen,
2) Freiwilligkeit: Jede Partei und auch der Mediator nehmen freiwillig an dem Verfahren teil und können es jederzeit beenden. Auch die Konfliktparteien dürfen keinen Druck ausüben, den anderen zur Teilnahme zu drängen,
3) Eigenverantwortlichkeit: die Parteien sind für die angestrebte Lösung selbst verantwortlich; der Mediator enthält sich jeder Beeinflussung und stellt höchstens Fragen zur Klärung von Inhalt und Sinnhaftigkeit,
4) Informiertheit: Über entscheidungserhebliche Fakten müssen die Parteien sich selbst kümmern. Hierzu gehören auch das Recht. Der Mediator darf aus dem Grundsatz der Neutralität jedenfalls keine parteiliche Rechtsberatung leisten.
5) Vertraulichkeit: Alles, was in der Mediation besprochen wird, unterliegt der Vertraulichkeit und darf nicht nach außen getragen werden, es sei denn die Beteiligten sind einverstanden .
Die Mediation wird nach einem Stundensatz abgerechnet, der zu Beginn vereinbart wird. Er richtet sich nach den Pauschalen des Mediators sowie nach den Einkommensverhältnissen der Klienten. Wünschenswert ist, dass die Konfliktparteien sich entsprechend ihrer Möglichkeiten an den Kosten beteiligen.